Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Foto-Frost gegen Hauptzollamt Lübeck-Ost.
Unzuständigkeit der nationalen Gerichte für die Feststellung der Ungültigkeit von Handlungen der Gemeinschaft - Gültigkeit einer Entscheidung über die Nacherhebung von Eingangsabgaben
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 29.08.1985 - IV 120/83 S-H
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85
- EuGH, 22.10.1987 - 314/85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 27.09.1979 - 23/79
Geflügelschlachterei Freystadt / Hauptzollamt Hamburg-Jonas
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85
In seinem Urteil vom 27. September 1979 in der Rechtssache 23/79.(Geflügelschlachterei Freystadt GmbH/ Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1979, 2789) habe er nämlich entschieden, daß bei der Feststellung, ob das Protokoll auf ein bestimmtes Geschäft Anwendung finde, die näheren Umstände dieses Geschäfts und der Transportweg unerheblich seien.
- EuGH, 24.05.1977 - 107/76
Hoffmann-La Roche / Centrafarm
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85
So wird in dem Urteil vom 24. Mai 1977 in der Rechtssache 107/76 (Hoffmann-La Roche/Centrafarm, Slg. 1977, 957) festgestellt: "Artikel 177 Absatz 3 ... ist dahin auszulegen, daß ein einzelstaatliches Gericht in einem Verfahren wegen einstweiliger Verfügung zur Vorlage einer Auslegungs- oder Gültigkeitsfrage ... an den Gerichtshof auch dann nicht verpflichtet ist, wenn die ... [entsprechende] Entscheidung nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann, sofern es jeder Partei unbenommen bleibt, ein Hauptverfahren, in dem die ... vorläufig entschiedene Frage erneut geprüft werden und den Gegenstand einer Vorlage nach Artikel 177 bilden kann, ... einzuleiten." Der mit dieser Auslegung verfolgten Linie liegt offenkundig das vom Oberlandesgericht Frankfurt so klar herausgestellte Erfordernis zugrunde zu vermeiden, daß der vorläufige Schutz, den der Antragsteller durch Einleitung des summarischen Verfahrens anstrebt, durch die Dauer des Vorabentscheidungsverfahrens vereitelt wird. - EuGH, 13.02.1979 - 101/78
Granaria / Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85
In dem Urteil vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 101/78 (Granaria BV/Hoofdproduktschap voor Akkerbouwprodukten, Slg. 1979, 623) heiße es nämlich folgendermaßen: "Jede... Verordnung muß als rechtswirksam gelten, solange ein zuständiges Gericht sie nicht für ungültig erklärt hat.
- EuGH, 13.05.1981 - 66/80
International Chemical Corporation / Amministrazione delle fianze dello Stato
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85
Von dieser sollen insbesondere das Urteil Granaria BV, a. a. O., wonach jeder Rechtsakt als rechtswirksam gilt, solange der Gerichtshof ihn nicht für ungültig erklärt hat, sowie das Urteil vom 13. Mai 1981 in der Rechtssache 66/80 (International Chemical Corporation, Slg. 1981, 1191) genannt werden, denen zu entnehmen ist, daß die offenkundige Rechtswidrigkeit eines Rechtsakts eine frühere, gleichlautende Feststellung des Gerichtshofes voraussetzt. - EuGH, 24.09.1985 - 181/84
Man (Sugar) / IBAP
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85
In seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1985 räumte er ein, daß die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Gültigkeit der gemeinschaftlichen Rechtsakte dem Gerichtshof in Luxemburg vorbehalten sei; dies hinderte ihn jedoch nicht, die Bestimmung einer Verordnung für ungültig zu erklären, indem er die vom Gerichtshof in seinem Urteil Man Sugar in einem konkreten Fall getroffene Entscheidung über eine gleichlautende Bestimmung (Urteil vom 24. September 1985 in der Rechtssache 181/84, Slg. 1985, 2889) zugrunde legte. - EuGH, 01.12.1965 - 16/65
Schwarze / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85
Auch lasse sich nicht sagen, daß dieses Ergebnis im Gegensatz zu den Ausführungen des Gerichtshofes in seinem Urteil vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 16/65 (Firma Schwarze, Slg. 1965, 1151) stehe.